Aufhebung der Quarantänepflicht

Seit Donnerstag, 3. Februar ist die Qaurantänepflicht aufgehoben. Wenn in einem Haushalt eine Person an Covid-19 erkrankt, müssen die Angehörigen und engen Kontakte nicht mehr in Quarantäne. Die Kinder können also in die Schule kommen.
Die Isolationspflicht gilt aber weiterhin. Wer an Covid-19 erkrankt muss immer noch in Isolaiton.
Wie bisher bleiben Kinder mit Krankheitssymptomen daheim.